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   LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98   

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https://dejure.org/2001,18529
LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98 (https://dejure.org/2001,18529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98 (https://dejure.org/2001,18529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2001 - L 6/3 AL 1513/98 (https://dejure.org/2001,18529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 1 S 2 Nr 4 AFG, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - sozialgerechtfertigte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Austauschkündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des arbeitsförderungsgesetzlichen Anspruchs auf Erstattung von Arbeitslosengeld; Anforderungen an das Vorliegen einer sozial gerechtfertigten Kündigung; Rechtliche Qualifizierung des Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Abschluss eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zum Vorliegen einer Scheinselbständigkeit in Geflügelvermehrungsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98
    Bei dieser Kündigung handelt es sich um eine gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG unwirksame Austauschkündigung (so zutreffend: BAG, Urteil vom 26. September 1996 -- Az.: 2 AZR 200/96 m.w.N.).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98
    Das BSG hat hierzu in seiner richtungsweisenden Entscheidung vom 24. Oktober 1978 (Az.: 12 RK 58/76) ausgeführt, eine versicherungspflichtige Beschäftigung setze voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig sei.
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 11/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98
    Die erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens erteilten Abrechnungsbescheide sind gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden und haben damit die Grundlagenbescheide vom 10. Oktober 1995 in verfahrensrechtlich nicht zu beanstandender Weise ersetzt (vgl.: Bundessozialgericht --BSG--, Urteil vom 2. November 2000, Az.: B 11 AL 11/00 R), so dass es der von der Klägerin beantragten Aufhebung dieses Grundlagenbescheides materiell-rechtlich nicht mehr bedurfte.
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2001 - L 6/3 AL 1513/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG), der sich auch der erkennende Senat bereits mehrfach angeschlossen hat, kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages den Befreiungstatbestand nach § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG nicht erfüllen (siehe: BSG -- Urteil vom 21. September 2000 -- Az.: B 11 AL 5/00 R m.w.N.).
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